Psychotherapie – Kostenzuschuss der Krankenkassen

Unter welchen Umständen bekommen Sie einen Kostenzuschuss?

Die österreichischen Krankenkassen gewähren bei krankheitswertiger Diagnose für die Einzeltherapie und die Gruppentherapie einen Kostenzuschuss. Eine Diagnose kann gegebenenfalls von mir nach den ersten Therapieeinheiten erstellt werden.

Antrag um Kostenzuschuss für die ersten 10 Therapieeinheiten

Nach der 1. Therapieeinheit ist eine vom allgemeinen Arzt auszufüllende Bestätigung erforderlich. Diese Bestätigung, meine Honorarnote und den Einzahlungsnachweis reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Antrag um Kostenzuschuss ab der 10. Therapieeinheit

In der 7.-8. Therapieeinheit fülle ich mit Ihnen gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss für weitere Therapieeinheiten aus. Diesen Antrag reichen Sie bitte dann spätestens vor der 11. Therapieeinheit bei Ihrer Krankenversicherung ein. Die Beantwortung des Antrages erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen.

Für wieviele Therapieeinheiten wird der Kostenzuschuss bewilligt?

Für maximal 50 Therapieeinheiten pro Antrag wird ein Kostenzuschuss bewilligt. Meistens sind es zumindest 25 Sitzungen, für die der Zuschuss gestattet wird.

Falls die krankheitswertige Störung länger besteht, kann nochmals um Zuschuss für die Psychotherapie angesucht werden. Auch bei diesen weiteren Anträgen kann eine Teilrefundierung für bis zu 50 Sitzungen bewilligt werden.

Wieviel Kostenzuschuss bekommen Sie?

Stand: Jänner 2024

ÖGK: Einzelsitzung 50 Minuten: Eur 33,70

Gruppensitzung 90 Minuten: Eur 12,10

SVS: Einzelsitzung 50 Minuten: Eur 45,00

Gruppensitzung 90 Minuten: Eur 15,01

BVAEB: Einzelsitzung 50 Minuten: Eur 46,60

Gruppensitzung 90 Minuten: Eur 15,60

ÖGK

SVS

BVAEB

Zusatzversicherungen können die Differenz zwischen Honorarnote und Kostenzuschuss abdecken.

Einzeltherapie

Gruppentherapie