Psychotherapie – Kostenzuschuss der Krankenkassen
Unter welchen Umständen bekommen Sie einen Kostenzuschuss?
Die österreichischen Krankenkassen gewähren bei krankheitswertiger Diagnose für die Einzeltherapie und die Gruppentherapie einen Kostenzuschuss. Eine Diagnose kann gegebenenfalls von mir nach den ersten Therapieeinheiten erstellt werden.
Antrag um Kostenzuschuss für die ersten 10 Therapieeinheiten
Nach der 1. Therapieeinheit ist eine vom allgemeinen Arzt auszufüllende Bestätigung erforderlich. Diese Bestätigung, meine Honorarnote und den Einzahlungsnachweis reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Antrag um Kostenzuschuss ab der 10. Therapieeinheit
In der 7.-8. Therapieeinheit fülle ich mit Ihnen gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss für weitere Therapieeinheiten aus. Diesen Antrag reichen Sie bitte dann spätestens vor der 11. Therapieeinheit bei Ihrer Krankenversicherung ein. Die Beantwortung des Antrages erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen.
Für wieviele Therapieeinheiten wird der Kostenzuschuss bewilligt?
Für maximal 50 Therapieeinheiten pro Antrag wird ein Kostenzuschuss bewilligt. Meistens sind es zumindest 25 Sitzungen, für die der Zuschuss gestattet wird.
Falls die krankheitswertige Störung länger besteht, kann nochmals um Zuschuss für die Psychotherapie angesucht werden. Auch bei diesen weiteren Anträgen kann eine Teilrefundierung für bis zu 50 Sitzungen bewilligt werden.
Wieviel Kostenzuschuss bekommen Sie?
Stand: Jänner 2023
ÖGK: Einzelsitzung 50 Minuten: Eur 31,50
Gruppensitzung 90 Minuten: Eur 11,30
SVS: Einzelsitzung 50 Minuten: Eur 45,00
Gruppensitzung 90 Minuten: Eur 15,01
BVAEB: Einzelsitzung 50 Minuten: Eur 42,40
Gruppensitzung 90 Minuten: Eur 14,20
Zusatzversicherungen können die Differenz zwischen Honorarnote und Kostenzuschuss abdecken.